Sanierungsbonus 2026

Sanierungsbonus 2026

Nutzen Sie jetzt den Sanierungsbonus des Bundes – und machen Sie Ihr Zuhause klimafit!

Der Bund unterstützt thermische Sanierungen im privaten Wohnbau erneut massiv. Da Sie mit unseren Klimaschutzprodukten wie Dämmstoffe für Außenwände, Dach und Kellerdecke direkt von diesen Förderungen profitieren, zeigen wir Ihnen, wie Sie das Maximum herausholen.

Was wird gefödert?

Gefördert werden thermische Einzelbauteilsanierungen sowie umfassende thermische Sanierungen sowie Teilsanierungen 40%

Wer kann einreichen?

Privatpersonen für Ein-/Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser sowie einem Mindestgebäudealter von 15 Jahren

Welche Förderungsart gibt es?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer Pauschale gewährt und ist zusätzlich auf höchstens 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Welche Zeiträume gibt es?

Registrierungen beziehungsweise Antragstellungen sind ab XX.11.2025 möglich. Registrierungen und Anträge können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2026. Ab Registrierung 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung. Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf „Sanierungsbonus“. Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionistinnen oder Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

 

Förderungsfähige Maßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände (Fassade)
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch der Fenster und Außentüren

 

Maßnahmen und maximale Förderung

Maßnahme Bedingungen maximale Förderung
Einzelbauteilsanierung Außenwand

  • Dämmung von zumindest 50 % der bestehenden Außenwände innerhalb des geltenden Leistungszeitraumes
  • Mindeststärke des Dämmmaterials: 14 cm beziehungsweise maximal U-Wert 0,21 W/m²K
€ 5.000
Teilsanierung 40 % Reduktion des spezifischen HWBRef, RK2 um mindestens 40 % € 10.000
Umfassende Sanierung guter Standard3 Reduktion des spezifischen HWBRef, RK2 auf maximal 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis4 ≥0,8 beziehungsweise maximal 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 € 15.000
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard Reduktion des spezifischen HWBRef, RK2 auf maximal 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis3 ≥ 0,8
beziehungsweise maximal 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
€ 20.000

Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

3) Alternativ kann bei einer umfassenden Sanierung guter Standard die Einhaltung der Kriterien auch über den Gesamtenergieeffizienzfaktor laut OIB Richtlinie 6 vom April 2019 nachgewiesen werden.

Weitere und zusätzliche Informationen finden Sie unter:
Sanierungsoffensive 2026

Registrierung, Antragstellung und Kontakt
Eine Registrierung beziehungsweise Antragstellung ist ausschließlich online möglich. 

🡺 Zum Online-Registrierung: „Sanierungsbonus“ für Einzelbauteilsanierungen
🡺 Zum Online-Antrag: „Sanierungsbonus“ für Teilsanierungen und umfassende Sanierungen

 

Quellen:

Informationsblatt Sanierungsbonus 2026
Kommunal Kredit Public Consultings